Die wichtigsten Infos zum Thema Gehörschutz
Unser Plakat "Gehörschutz - Ihre Sicherheit ist uns wichtig!" finden sie hier.
Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern sollen, dass eine Lärmschwerhörigkeit
verhindert wird oder sich nicht verschlimmert.
Vorschriften und Normen
Nach der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“, Stand März 2007, ist der Unternehmer ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) verpflichtet, geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen. Eine Tragepflicht von Gehörschutzmitteln besteht ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB (A). Primär hat der Unternehmer allerdings die Verpflichtung, dafür zu sorgen, nur solche Arbeitsmittel zu beschaffen, die nicht zu einer Lärmgefährdung der Beschäftigten führen.
Auswahl von Gehörschutzmitteln nach der SNR-Methode
Ziel* = vorhandener Lärmpegel - SNR-Wert
Beispiel:
Lärmpegel = 100 dB(A)
Kapselgehörschützer SNR 21 dB
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Lärmdämmung auf: 79 dB (100 – 21)
* Das anzustrebende Ziel der Lärmdämmung sollte zwischen
70 dB und 80 dB liegen. Eine Überdämmung ist zu vermeiden.
Quelle: Uvex Arbeitsschutz
Maßgebliche DIN-EN-Normen für Gehörschutzmittel sind:
EN 352: Teil 1 Kapselgehörschützer
EN 352: Teil 2 Gehörschutzstöpsel
EN 352: Teil 3 An Schutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer