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Ihre Sicherheit ist uns wichtig!Gehörschutzprodukte sind Persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern sollen, dass eine Lärmschwerhörigkeit verhindert wird oder sich nicht verschlimmert.Vorschriften und Normen Nach der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen", Stand März 2007, ist der Unternehmer ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) verpflichtet, geeignete Gehörschutzmittelzur Verfügung zu stellen. Eine Tragepflicht von Gehörschutzmitteln besteht ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A). Primär hat der Unternehmer allerdings die Verpflichtung, dafür zu sorgen, nur solche Arbeitsmittel zu beschaffen, die nicht zu einer Lärmgefährdung der Beschäftigten führen.
EN 352: Teil 1 KapselgehörschützerEN 352: Teil 2 GehörschutzstöpselEN 352: Teil 3 An Schutzhelmen befestigt KapselgehörschützerNach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zählt Lärm zu den irreversiblen Gesundheitsgefahren und wurde als PSA der Kategorie III eingestuft.