Hommel Hercules nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung unserer Dienste stimmen Sie der Cookie-Nutzung und den Datenschutzbestimmungen zu.  

Grundlagen Gehörschutz

Handwerker mit Kapselgehörschutz UVEX

Normen im Gehörschutz

Ihre Sicherheit ist uns wichtig!
Gehörschutzprodukte sind Persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern sollen, dass eine Lärmschwerhörigkeit verhindert wird oder sich nicht verschlimmert.

Vorschriften und Normen
Nach der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen", Stand März 2007, ist der Unternehmer ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) verpflichtet, geeignete Gehörschutzmittel
zur Verfügung zu stellen. Eine Tragepflicht von Gehörschutzmitteln besteht ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A). Primär hat der Unternehmer allerdings die Verpflichtung, dafür zu sorgen, nur solche Arbeitsmittel zu beschaffen, die nicht zu einer Lärmgefährdung der Beschäftigten führen.

Auswahl von Gehörschutzmitteln nach der SNR Methode
am Beispiel eines Gehörschutzes mit SNR 21 dB

Ziel* = vorhandener Lärmpegel – SNR Wert
* Das anzustrebende Ziel der Lärmdämmung sollte zwischen 70 dB und 80 dB liegen. Eine Überdämmung ist zu vermeiden. SNR = Signal Number Rating (Quelle: uvex Arbeitsschutz)

Massgebliche DIN-EN-Normen
für Gehörschutzmittel sind:

EN 352: Teil 1 Kapselgehörschützer
EN 352: Teil 2 Gehörschutzstöpsel
EN 352: Teil 3 An Schutzhelmen befestigt
                       Kapselgehörschützer

Nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zählt Lärm zu den irreversiblen Gesundheitsgefahren und wurde als PSA der Kategorie III eingestuft.


Diagramm

Alle Infos rund um PSA und Arbeitsschutz finden Sie auch in unserem Online-Blätterkatalog.

Zum Katalog