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Die Norm DIN EN 388:2016 gilt für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken und regelt Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung für die Kategorien Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Durchstichfestigkeit und optional Stoßschutz.Die Ermittlung der jeweiligen Schnittschutzleistung erfolgte bisher gemäß DIN EN 388:2003 nach dem sogenannten Coup-Test-Verfahren. Hierbei wird die Schnittfestigkeit durch eine rotierende Kreisklinge mit einer Anpresskraft von 5 Newton auf dem Handschuhmaterial festgestellt und mit den Leistungsstufen 1-5 bewertet. Eine Abstumpfung der Kreisklinge, vor allem bei Kontakt mit Stahl- und Glasfasern, führt bei diesem Verfahren zu Prüfergebnissen, die von der tatsächlichen Schutzleistung des Materials abweichen können. Die DIN EN 388:2016 berücksichtigt nun den Abstumpfungseffekt diverser Schnittschutzfasern auf die Kreisklinge. Führt das zu prüfende Handschuhmaterial zu einer Klingenabstumpfung über einem genormten Wert, ist das TDM-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 13997 anzuwenden und die hieraus ermittelte Leistungsstufe (Kennbuchstabe A-F) als Referenz zu bewerten.Beim TDM-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 13997 wird die jeweilige Schnittschutzleistung durch die Verwendung einer geraden Klinge anstelle eines Kreismessers ermittelt. Die gerade Klinge kommt nur einmalig zum Einsatz und wird nach jedem Schnitt getauscht. Eine Abstumpfung wird somit vermieden. Die Anpresskraft ist dabei variabel von 2 Newton bis 30 Newton. Durch die bestandenen Kraftwerte dieser Prüfung erfolgt die Schnittschutzkennzeichnung A-F.Das Ergebnis des Coup-Tests kann hier wahlweise angezeigt werden. Liegt beim Coup-Test keine Klingenabstumpfung über dem Normwert vor, gilt das Ergebnis des Coup-Tests als Referenz und ist mit der ermittelten Leistungsstufe (Zahl 1-5) zu bewerten. Die TDM-Prüfung nach DIN EN ISO 13997 kann optional erfolgen.Ebenfalls neu ist der optionale Zusatztest nach DIN EN 13594:2015 – Schutz gegen Stoßeinwirkung. Wird dieses Prüfverfahren durchgeführt und bestanden, erhält der Handschuh den Kennbuchstaben „P“. Bei Nichtdurchführung entfällt diese Kennzeichnung. Dieses Prüfverfahren findet vor allem bei Handschuhen mit zusätzlichen Protektoren Anwendung.Die DIN EN 388:2016 bietet dem Anwender nun eine praxisnahe Bewertung vor allem im Bereich des Schnittschutzes und kann bei der Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhes von Nutzen sein. Auf die Leistungsfähigkeit und vor allem auf den Tragekomfort wirken sich die geänderten Prüfverfahren jedoch nicht aus.
Die EN ISO 374:2016 regelt die Anforderungen an Handschuhe zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien und Mikroorganismen. Während die alte Norm EN 374:2003 die Handschuhe ausschließlich in leichten und vollwertigen Chemikalienschutz kategorisierte, klassifiziert die neue EN ISO 374:2016 die Handschuhe nun in 3 Handschuhtypen. Neben der dadurch geänderten Kennzeichnungspflicht wurde auch der Umfang der Prüfchemikalien von vormals 12 auf nun 18 Chemikalien erweitert. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Isolierende Schutzhandschuhe für Arbeiten unter elektrischer Spannung, unterteilt in sechs Handschuhklassen entsprechend der Gebrauchsspannung in Volt.
Die Art des Schutzes wird durch ein Piktogramm in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angegeben. Für den Schutz vor einer radioaktiven Kontaminierung muss der Handschuh flüssigkeitsdicht sein und die in der Norm EN 374 festgelegten Penetrationstests bestehen. Handschuhe, die in kontaminierten Bereichen zum Einsatz kommen, müssen eine hohe Permeationsdichtigkeit gegenüber Wasserdampf aufweisen. Für den Schutz vor einer ionisierenden Strahlung muss der Handschuh einen bestimmten Bleianteil enthalten, der als äquivalente Bleimenge angegeben wird. Jeder Handschuh muss mit dieser „äquivalenten Bleimenge“ gekennzeichnet sein.Materialien, die einer Belastung durch ionisierende Strahlung ausgesetzt sind, können auf ihr Verhalten gegenüber einer Ozonrissbildung getestet werden. Dieser Test ist optional und kann zur Unterstützung der Auswahl von Handschuhen herangezogen werden, die eine Festigkeit gegen ionisierende Strahlung erfordert.
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindestleistungsstufen erreichen. Bei bestandener Prüfung sind die Handschuhe mit der Nummer der Norm und dem Buchstaben der Ausführung zu kennzeichnen.Beispiel: EN 12477-A oder EN 12477-B
Diese Norm gilt für alle Handschuhe, die für einen Schutz der Hand gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis –50°C vorgesehen sind. Die Schutzfunktion gegen Kälte wird durch ein Piktogramm und drei Leistungsindikatoren in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angegeben. Das Piktogramm „Kälterisiko“ wird von einem dreistelligen Zahlencode ergänzt: