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Grundlagen Handschuhe

Montagehandschuhe Werkstatt

NORMEN IM HANDSCHUTZ

Schnittschutzhandschuh ATORN

DIN EN 338:2016

Die Norm DIN EN 388:2016 gilt für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken und regelt Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung für die Kategorien Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Durchstichfestigkeit und optional Stoßschutz.

Die Ermittlung der jeweiligen Schnittschutzleistung erfolgte bisher gemäß DIN EN 388:2003 nach dem sogenannten Coup-Test-Verfahren. Hierbei wird die Schnittfestigkeit durch eine rotierende Kreisklinge mit einer Anpresskraft von 5 Newton auf dem Handschuhmaterial festgestellt und mit den Leistungsstufen 1-5 bewertet. Eine Abstumpfung der Kreisklinge, vor allem bei Kontakt mit Stahl- und Glasfasern, führt bei diesem Verfahren zu Prüfergebnissen, die von der tatsächlichen Schutzleistung des Materials abweichen können. Die DIN EN 388:2016 berücksichtigt nun den Abstumpfungseffekt diverser Schnittschutzfasern auf die Kreisklinge. Führt das zu prüfende Handschuhmaterial zu einer Klingenabstumpfung über einem genormten Wert, ist das TDM-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 13997 anzuwenden und die hieraus ermittelte Leistungsstufe (Kennbuchstabe A-F) als Referenz zu bewerten.

Beim TDM-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 13997 wird die jeweilige Schnittschutzleistung durch die Verwendung einer geraden Klinge anstelle eines Kreismessers ermittelt. Die gerade Klinge kommt nur einmalig zum Einsatz und wird nach jedem Schnitt getauscht. Eine Abstumpfung wird somit vermieden. Die Anpresskraft ist dabei variabel von 2 Newton bis 30 Newton. Durch die bestandenen Kraftwerte dieser Prüfung erfolgt die Schnittschutzkennzeichnung A-F.

Das Ergebnis des Coup-Tests kann hier wahlweise angezeigt werden. Liegt beim Coup-Test keine Klingenabstumpfung über dem Normwert vor, gilt das Ergebnis des Coup-Tests als Referenz und ist mit der ermittelten Leistungsstufe (Zahl 1-5) zu bewerten. Die TDM-Prüfung nach DIN EN ISO 13997 kann optional erfolgen.

Ebenfalls neu ist der optionale Zusatztest nach DIN EN 13594:2015 – Schutz gegen Stoßeinwirkung. Wird dieses Prüfverfahren durchgeführt und bestanden, erhält der Handschuh den Kennbuchstaben „P“. Bei Nichtdurchführung entfällt diese Kennzeichnung. Dieses Prüfverfahren findet vor allem bei Handschuhen mit zusätzlichen Protektoren Anwendung.

Die DIN EN 388:2016 bietet dem Anwender nun eine praxisnahe Bewertung vor allem im Bereich des Schnittschutzes und kann bei der Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhes von Nutzen sein. Auf die Leistungsfähigkeit und vor allem auf den Tragekomfort wirken sich die geänderten Prüfverfahren jedoch nicht aus.

EN ISO 374-1:2016

Die EN ISO 374:2016 regelt die Anforderungen an Handschuhe zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien und Mikroorganismen. Während die alte Norm EN 374:2003 die Handschuhe ausschließlich in leichten und vollwertigen Chemikalienschutz kategorisierte, klassifiziert die neue EN ISO 374:2016 die Handschuhe nun in 3 Handschuhtypen. Neben der dadurch geänderten Kennzeichnungspflicht wurde auch der Umfang der Prüfchemikalien von vormals 12 auf nun 18 Chemikalien erweitert. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Schutz gegen Chemikalien
Klassifizierung erfolgt anhand von 3 Prüfverfahren:
Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration nach Norm EN 374-2:2014 (Luft-Leck- und Wasser-Leck-Prüfung)
 Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration nach Norm EN 16523-1:2015 (ersetzt Norm EN 374-3)
Bestimmung der Degradation nach Norm EN 374-4:2013

Ein Piktogramm – 3 Handschuhtypen
Handschuhtyp
Anforderungen Kennzeichnung
Typ A Schutz gegen Penetration nach EN 374-2:2014
Mindestdurchbruchzeit ≥ 30 Minuten für mindestens 6 Chemikalien
aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien
Kennzeichnung Typ A
Typ B Schutz gegen Penetration nach EN 374-2:2014
Mindestdurchbruchzeit ≥ 30 Minuten für mindestens 3 Chemikalien
aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien
Kennzeichnung Typ B
Typ C Schutz gegen Penetration nach EN 374-2:2014
Mindestdurchbruchzeit ≥ 10 Minuten für mindestens 1 Chemikalie
aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien
Kennzeichnung Typ C


Liste der definierten Prüfchemikalien
Codebuchstabe Chemikalie Stoffklasse
A Methanol Primäralkohole
B Aceton Ketone
C Aceton Nitrilverbindungen
D Aceton Chlorkohlenwasserstoffe
E Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) Schwefel mit Anteilen organischer Verbindungen
F Toluol Aromatische Kohlenwasserstoffe
G Diethylamin Amine
H Diethylamin Hetrozyklische und Ätherverbindungen
I Essigsäureethylester (Ethylacetat) Ester
J n-Heptan Gesättigte Kohlenwasserstoffe
K Natriumhydroxid 40% Anorganische Basen
L Schwefelsäure 96% Anorganische Mineralsäuren, oxidierend
M Salpetersäure 65 % Anorganische Mineralsäuren, oxidierend
N Essigsäure 99% Organische Säuren
O Ammoniak 25% Organische Säuren
P Wasserstoffperoxid 30% Peroxide
S Flusssäure 40% Anorganische Mineralsäuren
T Formaldehyd 37% Aldehyde


Schutz gegen Mikroorganismen
Zum Schutz gegen Bakterien und Pilze muss der Handschuh den Penetrationstest gemäß EN 374-2:2014 bestehen. Soll zudem Schutz gegen Viren ausgewiesen werden, muss zusätzlich ein Bakteriophagen-Penetrationstest gemäß ISO 16604:2004 (Verfahren B) durchgeführt und bestanden werden.




Thermische Risiken

Thermische Risiken

Handschuhe zum Schutz vor thermischen Risiken (Wärme und/oder Feuer).
Geprüft werden das Brennverhalten, die Beständigkeit gegen Kontakthitze,
Strahlungswärme und die Festigkeit gegen kleine und große Schmelzmetallspritzer.
Die Art und der Grad der Schutzfunktion werden von einem Piktogramm und sechs
Leistungsindikatoren in Verbindung mit spezifischen Schutzeigenschaften angegeben.
Das Piktogramm „Hitze und Flamme” wird von einem sechsstelligen Zahlencode ergänzt:

Brennverhalten:
Die Zeitdauer, in der das Material nach Entfernen der Brandquelle weiterbrennt oder -glüht. Die Nähte des Handschuhs dürfen sich nach einer Brandzeit von 15 Sekunden nicht auflösen.
Kontakthitzefestigkeit:
Im Temperaturbereich von 100 bis 500°C verspürt der Anwender für mindestens 15 Sekunden keine Schmerzen. Wird eine EN-Ebene 3 oder höher erzielt, muss das Produkt im Brandfestigkeitstest ebenfalls mindestens die EN-Ebene 3 erfüllen, da ansonsten eine maximale Kontakthitzefestigkeit der Ebene 2 eingetragen wird.
Konvektionshitzefestigkeit:
Bedeutet die Zeitdauer, in der ein Handschuh die Hitzeübertragung von einer Flamme verzögern kann. Eine Leistungsebene wird nur dann angegeben, wenn im Brandfestigkeitstest die Leistungsebene 3 oder 4 erreicht wird.
Strahlungshitzefestigkeit:
Die Zeitdauer, in der ein Handschuh die Hitzeübertragung einer Strahlungshitzequelle verzögern kann. Eine Leistungsebene wird nur angegeben, wenn im Brandfestigkeitstest die Leistungsebene 3 oder 4 erzielt wird.
Festigkeit gegen kleine Schmelzmetallspritzer:
Meint die erforderliche Anzahl von Tropfen geschmolzenen Metalls für die Aufheizung des Handschuhs auf eine bestimmte Temperatur. Eine Leistungsebene wird nur angegeben, wenn im Brandfestigkeitstest die Leistungsebene 3 oder 4 erreicht wird.
Festigkeit gegen große Schmelzmetallspritzer:
Bedeutet das erforderliche Gewicht von Tropfen geschmolzenen Metalls für das Auslösen einer Glättung oder Durchlöcherung eines Hautimitates, das direkt hinter dem Testhandschuh angebracht wurde. Der Test gilt als fehlgeschlagen, wenn sich Metalltropfen am Handschuhmaterial festsetzen oder das Testmuster entflammt.

Elektriker ESD

Elektrische Spannung

Isolierende Schutzhandschuhe für Arbeiten unter elektrischer Spannung, unterteilt in sechs Handschuhklassen entsprechend der Gebrauchsspannung in Volt.

Klasse
Gebrauchsspannung in Volt/AC 
00 500
0 1000
1 7500
2 17000
3 26500
4 36000

Schutz vor Strahlung

Ionisierende Strahlen und Kontamination

Die Art des Schutzes wird durch ein Piktogramm in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angegeben. Für den Schutz vor einer radioaktiven Kontaminierung muss der Handschuh flüssigkeitsdicht sein und die in der Norm EN 374 festgelegten Penetrationstests bestehen. Handschuhe, die in kontaminierten Bereichen zum Einsatz kommen, müssen eine hohe Permeationsdichtigkeit gegenüber Wasserdampf aufweisen. Für den Schutz vor einer ionisierenden Strahlung muss der Handschuh einen bestimmten Bleianteil enthalten, der als äquivalente Bleimenge angegeben wird. Jeder Handschuh muss mit dieser „äquivalenten Bleimenge“ gekennzeichnet sein.
Materialien, die einer Belastung durch ionisierende Strahlung ausgesetzt sind, können auf ihr Verhalten gegenüber einer Ozonrissbildung getestet werden. Dieser Test ist optional und kann zur Unterstützung der Auswahl von Handschuhen herangezogen werden, die eine Festigkeit gegen ionisierende Strahlung erfordert.

Schweisserschutz

Schutzhandschuhe für Schweissarbeiten

Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindestleistungsstufen erreichen. Bei bestandener Prüfung sind die Handschuhe mit der Nummer der Norm und dem Buchstaben der Ausführung zu kennzeichnen.

Beispiel: EN 12477-A oder EN 12477-B

Anforderung Test nach
CE-Norm
Mindestleistungsstufen
A B
Abriebfestigkeit EN 388 2 1
Fallschnittbeständigkeit EN 388 1 1
Weiterreißbeständigkeit EN 388 2 1
Einstichbeständigkeit EN 388 2 1
Brennverhalten EN 407 3 2
Kontaktwärmebeständigkeit EN 407 1 1
Konvektionswärmebeständigkeit EN 407 2 0
Beständigkeit gegen kleine Spritzer geschmolzenen Metalls EN 407 3 2
Fingerfertigkeit EN 407 1 4
Schutz vor Kälte

Schutz gegen Kontakt mit Kälte

Diese Norm gilt für alle Handschuhe, die für einen Schutz der Hand gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis –50°C vorgesehen sind. Die Schutzfunktion gegen Kälte wird durch ein Piktogramm und drei Leistungsindikatoren in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angegeben. Das Piktogramm „Kälterisiko“ wird von einem dreistelligen Zahlencode ergänzt:



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